Wartelisten

Dieser Punkt muss nur von öffentlichen und privaten Einrichtungen, Unternehmen und Strukturen veröffentlicht werden, die Dienstleistungen im Namen des Gesundheitsdienstes erbringen.

Außerdem ist die Veröffentlichung nicht erforderlich im Sinne des Regionalgesetz Nr.10 vom 29.10.2014 und nachfolgende Änderungen.

Erstellungsdatum: 18/05/2020
Datum der letzten Änderung: 18/08/2020